HNO Dr. Kürsten

Antworten auf wiederkehrende Fragen

vom 31. März 2022

Eine Zuweisung zu einer Therapie (Physio, Logopädie etc.), eine Verordnung von Heilbehelfen erfordern eine Untersuchung und dürfen/können nicht einfach so "bestellt" werden.

Und bitte seien Sie nicht enttäuscht, wenn ich nicht Zuweisung auf Wunsch ausstelle ("ich hätte gern mal ein Labor, Rötgen etc."). Ich bin einerseits gesetzlich verpflichtet, dem Gesundheitssystem keine unnötigen Kosten aufzubürden und ich ordne auch nur Untersuchungen an, die medizinisch Sinn machen. Google ersetzt kein Medizinstudium ;-)

Eine Krankmeldung erfordert eine Untersuchung und kann nicht telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.

Rezepte können nicht ohne Untersuchung ausgestellt werden (Ausnahmen sind Änderungen oder Verlängerungen im Rahmen einer aktuell laufenden Behandlung sofern besprochen).

Im Einzelfall kann ich Rezepte und Verordnungen im Rahmen einer laufenden Behandlung auch ohne neuerliche Untersuchung ausstellen. Ich bitte um Verständnis, dass dieses Service (das Ihnen eine Arztbesuch erspart) nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

 

Danke für Ihr Verständnis

 

 

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