31.3.2022
Eigentlich selbstverständlich, oder?
Fast alle meiner Patienten werden sich wundern, dass ich dies hier festhalte, aber die Ausnahmen häufen sich, daher fasse ich kurz zusammen:
Eine Zuweisung zu einer Therapie (Physio, Logopädie etc.), eine Verordnung von Heilbehelfen erfordern eine Untersuchung und dürfen/können nicht einfach so "bestellt" werden.
Und bitte seien Sie nicht enttäuscht, wenn ich nicht Zuweisung auf Wunsch ausstelle ("ich hätte gern mal ein Labor, Rötgen etc."). Ich bin einerseits gesetzlich verpflichtet, dem Gesundheitssystem keine unnötigen Kosten aufzubürden und ich ordne auch nur Untersuchungen an, die medizinisch Sinn machen. Google ersetzt kein Medizinstudium ;-)
Eine Krankmeldung erfordert eine Untersuchung und kann nicht telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.
Rezepte können nicht ohne Untersuchung ausgestellt werden (Ausnahmen sind Änderungen oder Verlängerungen im Rahmen einer aktuell laufenden Behandlung sofern besprochen).
Danke für Ihr Verständnis
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